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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Trennung, Mietrecht, Kaution ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 14:41
Zitat von emzemz schrieb:Erst mal mit dem Vermieter reden
Auch der kann, unter Einhaltung der Fristen und unter bestimmten Umständen, den Vertrag kündigen.

Früher gab es wohl mal die Möglichkeit, öffentlich bekannt zu geben (Zeitungsanzeige), daß man für die Schulden seines (Ex-)Partners nicht mehr aufkommt.

Aber, wie hier schon fast alle schrieben: Rechtsbeistand nehmen. Zerlegt dein aktueller Partner die Wohnung, bist Du dann wohl leider auch mit in der Haftung (und die Kaution ist dann eh futsch, die wird ja gerade für solche Fälle und Mietrückstände erhoben).
Ich hoffe mal für Dich, daß ihr kein gemeinsames Konto habt.

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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 14:42
@emz

Wir wissen ja nicht ob sie die Wohnung überhaupt will. Nur falls ja, hätte sie doch bestimmt Chancen, meine ich als Laie. Zumindest keine geringeren als er.

Kaution muss sie in einer neuen Wohnung bestimmt auch zahlen, dann eben allein und nicht nur die Hälfte.


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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 15:06
Zitat von gewitter32gewitter32 schrieb:Kaution muss sie in einer neuen Wohnung bestimmt auch zahlen, dann eben allein und nicht nur die Hälfte.
Für die Kaution der neuen Wohnung, die vermutlich kleiner und billiger sein wird als die derzeitige, will sie die Kaution, die sie für die jetzige Wohnung hinterlegt hat, verwenden. Ohne die Auszahlung dieser Summe kann sie die Kaution für eine neue Wohnung nicht aufbringen. Das bedeutet, dass sie dann auch nicht die hälftige Kaution für die jetzige Wohnung aufbringen kann, die sie aber übernehmen müsste.


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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 15:11
Zitat von KalinalinaKalinalina schrieb:Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Er hat seinen Teil der Kaution an den Vermieter überwiesen und ich habe meinen Teil der Kaution überwiesen
Der Vermieter wird dir erst die Kaution geben wenn die Wohnung nach Vertrag geräumt ist. Wenn er nicht ausziehen möchte, musst du die vom ihm das Geld holen, falls er es hat. Freiwillig wird er es nicht rausrücken, also bleibt in dem Fall nur der Weg zum Anwalt.


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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 19:38
Zitat von KalinalinaKalinalina schrieb:Die Polizei war mehrmals da und hatte ihn auch der Wohnung verwiesen für ein paar Tage.
Ich habe mir nicht alle Kommentare durchgelesen..
Sobald er der Wohnung verwiesen ist kannst du bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen.
Dann darf er sich dir und der Wohnung nicht mehr nähern.

Bei mir war es so, dass ich mit der Vermieterin gesprochen habe und ausziehen konnte aus der gemeinsamen Wohnung trotz gemeinsamen Mietvertrag.
Meinen Kautionsanteil hatte sie mir auch ausgezahlt.
Bei Auszug haben wir noch eine Wohnungsbegehung mit Protokoll gemacht, damit evtl. Schäden, die nach meinem Auszug entstehen, nicht von mir bezahlt werden müssen.


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Wie bekomme ich meinen Anteil der Mietkaution nach der Trennung?

26.04.2024 um 19:47
Zitat von emzemz schrieb:Was sagt der Vermieter?
Ist er damit einverstanden, wenn du kündigst, dass er dich dann aus dem Vertrag rauslässt?
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann gesetzlich nur von beiden gekündigt werden.
Will einer dann weiterhin in der Wohnung bleiben muss dieser einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen.
Dies kann natürlich auch nach hinten losgehen.
Deswegen am besten mit dem Vermieter sprechen und sich alles schriftlich geben lassen.

@Kalinalina
Zum Thema Kaution: Diese kann noch einige Zeit nach Auszug behalten werden, bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt.
Ich würde also erstmal nicht mit diesem Geld rechnen.
Vielleicht kannst du dir finanzielle Unterstützung holen zB beim Jobcenter.
Dort kannst du die Kaution beantragen und diese in Raten zurückzahlen, sofern du einen Anspruch auf finanzielle Hilfe hast.


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