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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.780 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich würde gerne wissen, ob der GBA in seiner Stellungnahme überhaupt den Punkt „Besorgnis der Befangenheit“ wegen des E-Mail-Verkehrs zwischen Vorsitzender Richterin und Staatsanwaltschaft angerissen oder ob er ihn geflissentlich außer acht gelassen hat.
Kann es so gewesen sein, dass der Punkt "Bersorgnis der Befangenheit" der einzige auf den 1.732 Seiten war, der eben nicht durchgefallen ist? Der Rest war eben teils für die Tonne.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:18
Zitat von emzemz schrieb:Kann es so gewesen sein, dass der Punkt "Bersorgnis der Befangenheit" der einzige auf den 1.732 Seiten war, der eben nicht durchgefallen ist? Der Rest war eben teils für die Tonne.
Das kann sein, durchaus.

Womöglich hat das Urteil ja ansonsten „getragen“, wäre also rechtskräftig geworden.

Umso ärgerlicher muss es doch empfunden werden, wenn dieser Schuldspruch nur deswegen keinen Bestand hat, weil sich eine Vorsitzende Richterin durch einen dummen und völlig überflüssigen Lapsus die Besorgnis der Befangenheit einheimste.

Im Übrigen wiederhole ich an dieser Stelle meine Auffassung, dass ich es für angebracht gehalten hätte, wenn der BGH zur Gesamtheit der vorgetragenen Revisionsgründe Entscheidungen getroffen hätte.

Es mag ja sicherlich pro forma korrekt sein, den Punkt Befangenheit als so gravierend darzustellen, dass es danach auf alle weiteren potenziellen Beanstandungen nicht mehr ankam.

Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:36
Dasselbe gilt für kolportierte (justizielle) Stellungnahmen, wonach der BGH "keine Bedenken" gegen die sachlichen Feststellungen, die Beweiswürdigung und die rechtliche Bewertung gehabt habe: Zu Fragen, auf welche es gar nicht ankommt, muss das Revisionsgericht nicht Stellung nehmen und will es in aller Regel auch nicht.
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess

Verfahrensökonomie
Zitat von NachtradfahrerNachtradfahrer schrieb am 18.04.2025:Arbeitsökonomie



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das kann sein, durchaus.

Womöglich hat das Urteil ja ansonsten „getragen“, wäre also rechtskräftig geworden.
Ja, und genauso kann es sein, dass keiner der Punkte auf den 1.700 Seiten für die Tonne war.
Fakt ist aber, dass das Urteil für die Tonne war, deshalb wurde es aufgehoben.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Übrigen wiederhole ich an dieser Stelle meine Auffassung, dass ich es für angebracht gehalten hätte, wenn der BGH zur Gesamtheit der vorgetragenen Revisionsgründe Entscheidungen getroffen hätte.
Angebracht, aha. Ich hätte es für angebracht gehalten, wenn A und Konsorten zur Gesamtheit der Indizien ein Urteil gefällt hätten und nicht nur zu den vermeintlich belastenden. Weil das ihre Aufgabe gewesen wäre - im Gegensatz zu den BGH-Richtern, deren Aufgabe es eben NICHT war, sich alle Punkte anzuschauen, wenn der relevanteste schon per se zu einer Aufhebung des Urteils führt.
Aber es ist hier nunmal kein Wunschkonzert.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.
Das Urteil wurde aufgehoben. Man muss von vorn anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Weniger als aufgehoben gibt es ja kaum (außer natürlich ein Freispruch - wäre Dir das lieber gewesen?).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:48
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Umso ärgerlicher muss es doch empfunden werden, wenn dieser Schuldspruch nur deswegen keinen Bestand hat, weil sich eine Vorsitzende Richterin durch einen dummen und völlig überflüssigen Lapsus die Besorgnis der Befangenheit einheimste.
Als Lapsus würde es wohl keiner sehen, zumal mir die Frage, ob ein Befangenheitsantrag sogar schon auf Grund der Geständnisaufforderungen Erfolg hätte haben müssen, viel berechtigter erscheint.
Auch Schöffen sorgen gelegentlich für atemberaubende Szenen: In einer einst von mir geführten Hauptverhandlung fragte ein Schöffe den – seine Unschuld beteuernden – Angeklagten: "Tut es Ihnen denn überhaupt nicht leid?"
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:55
Zitat von XluXXluX schrieb:anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Genau. Als die Nachricht damals rauskam, bin ich auch auf das Argument angesprungen, dass dann die neue Kammer, die Gleichen Fehler machen könnte.

Aber da geht es ja meistens um in Teilen aufgehobene Urteile. Rechtliche Würdigungen und Strafzumessung.

Hier ist es aber ein absoluter Revisionsgrund und die komplette Beweisaufnahme muss nochmal wiederholt werden. Alles ist auf null.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Als Lapsus würde es wohl keiner sehen, zumal mir die Frage, ob ein Befangenheitsantrag sogar schon auf Grund der Geständnisaufforderungen Erfolg hätte haben müssen, viel berechtigter erscheint.
Dürfte man eher schwer durchbekommen. Sie hat sich ja auch schon meistens mit dem Konjunktiv abgesichert.

Aber auf welche Art und Weise halt. Erst wurde minutenlang auf den Angeklagten eingeredet, so als wäre schon alles geklärt und bei der möglichen Unschuld ging die Tonlage weit nach unten und es wurde geflüstert und genuschelt. Auch nicht wirklich professionell.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:22
Transparent wäre es wenn das Urteil wieder veröffentlicht werden würde.

Mein Eindruck ist, dass hier auch mittels der Veröffentlichung evtl. die "letzte Patrone" gezündet wurde. Schon damals - im Januar.

Spätestens seit dem BGH ist das Urteil doch:

Spoiler
Zitat von emzemz schrieb:für die Tonne.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:24
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dürfte man eher schwer durchbekommen. Sie hat sich ja auch schon meistens mit dem Konjunktiv abgesichert.

Aber auf welche Art und Weise halt. Erst wurde minutenlang auf den Angeklagten eingeredet, so als wäre schon alles geklärt und bei der möglichen Unschuld ging die Tonlage weit nach unten und es wurde geflüstert und genuschelt. Auch nicht wirklich professionell.
Dass sie sich immerhin abgesichert hat, war mir nicht klar. Aber irgendwie macht das jetzt auf mich auch keinen besseren Eindruck, wenn ihr ihre Voreingenommenheit selbst bewusst war und sie das nicht mal verbergen wollte, nur nicht angreifbar sein wollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:32
Zitat von LanzaLanza schrieb:Spätestens seit dem BGH ist das Urteil doch:

Spoiler

Zitat von emzemz schrieb:
für die Tonne.
Unterlasse es, Anmerkungen von mir in einen anderen Bezug zu setzen, als den, in dem sie ursprünglich standen.


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