Tiergarten schrieb:Das kann sein, durchaus.
Womöglich hat das Urteil ja ansonsten „getragen“, wäre also rechtskräftig geworden.
Ja, und genauso kann es sein, dass keiner der Punkte auf den 1.700 Seiten für die Tonne war.
Fakt ist aber, dass das Urteil für die Tonne war, deshalb wurde es aufgehoben.
Tiergarten schrieb:Im Übrigen wiederhole ich an dieser Stelle meine Auffassung, dass ich es für angebracht gehalten hätte, wenn der BGH zur Gesamtheit der vorgetragenen Revisionsgründe Entscheidungen getroffen hätte.
Angebracht, aha. Ich hätte es für angebracht gehalten, wenn A und Konsorten zur Gesamtheit der Indizien ein Urteil gefällt hätten und nicht nur zu den vermeintlich belastenden. Weil das ihre Aufgabe gewesen wäre - im Gegensatz zu den BGH-Richtern, deren Aufgabe es eben NICHT war, sich alle Punkte anzuschauen, wenn der relevanteste schon per se zu einer Aufhebung des Urteils führt.
Aber es ist hier nunmal kein Wunschkonzert.
Tiergarten schrieb:Aber die Verteidigung hat ja eine ganze Palette weiterer Kritikpunkte aufgelistet - und da hätte ich schon gerne gewusst, ob die nun ebenfalls berechtigt waren oder eben nicht.
Das Urteil wurde aufgehoben. Man muss von vorn anfangen. Was genau soll es da bringen, wenn die BGH-Richter*innen anfangen, sich in den Fall einzuarbeiten?
Weniger als aufgehoben gibt es ja kaum (außer natürlich ein Freispruch - wäre Dir das lieber gewesen?).