Juris019
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Der Yogtze-Fall
17.04.2025 um 22:04Damit liegst Du auch nicht ganz falsch. Die StA hat eine Zwitterstellung: Grob gesagt wird sie im Ermittlungsverfahren als Exekutive tätig und vor Gericht auch als Teil der Judikative.Nightrider64 schrieb:Da hab ich mich geirrt, Ich dachte die Staatsanwaltschaft gehöre zur judikative.
Ich denke, dass das von verschiedenen Faktoren abhing, die unglücklich zusammen gekommen sind.Nightrider64 schrieb:Egal, die Frage beibt, wer hat damals versäumt ein Unfallgutachten heranzuziehen bzw versäumt die Annahmen mit den im Wagen gefundenen Spuren in Einklang zu bringen ?
Die Aussagen der Lkw-Fahrer über die letzten Worte von Herrn Stoll und auch die Aussagen der Ehefrau haben eine (Mit-)Verantwortlichkeit Dritter nahe gelegt. Daraufhin ist dann vermutlich das Gutachten in Auftrag gegeben worden. Ich gehe stark davon aus, dass der Gutachter durchaus richtige Feststellungen getätigt hat, daraus aber völlig falsche Schlüsse gezogen hat. Er war nun einmal kein Rechtsmediziner und ging vermutlich davon aus, dass Herr Stoll beim Unfall auf dem Beifahrersitz saß. Und es ist m. E. n. auch für einen Laien nachvollziehbar, dass bei einem Unfall auf dem Fahrersitz aufgrund des Lenkrads andere Verletzungen davongetragen werden (können) als auf dem Beifahrersitz.
Dazu kommt, dass vor 40 Jahren psychische Erkrankungen nicht in der Form bekannt und erforscht waren wie heute und man dementsprechend das Entkleiden und auch Äußerungen vor der Tat durch das Unfallopfer völlig falsch eingeschätzt hat und dafür keine andere Erklärung sah, als die Involvierung Dritter.
Zusätzlich waren die Ermittlungsmöglichkeiten was Spuren angeht damals deutlich beschränkter als heute. Man musste sich also viel stärker auf solche Gutachten verlassen, weil es kaum weitere Möglichkeiten wie z. B. DNA-Analyse gab, mit denen man das ganze hätte gegen prüfen können.
Grundsätzlich war es auch völlig richtig, dass man in diesem Fall zunächst Ermittlungen angestoßen hat. Diese sind aber offensichtlich, insbesondere bedingt durch das Gutachten, irgendwann in die völlig falsche Richtung abgebogen. Und wenn die Akte turnusmäßig wieder hervorgeholt wird, werden die damaligen (gutachterlichen) Erkenntnisse höchst wahrscheinlich erst einmal als gegeben hingenommen.