OnkelEde schrieb:Halte ich nicht für klar. Dazu müssten ja Mordmerkmale nachgewiesen sein - und das sind sie m.E. nicht.
Das Gericht entscheidet letztlich darüber ob
Mordmerkmale vorliegen oder nicht
Da kein Täter ermittelt wurde, hat sich auch kein Gericht mit der Frage beschäftigt.
Für Mord spricht doch:
Man fand um seinen Hals einen Strick, mit dem er vermutlich getötet wurde.
In seinen Lungen wurde Wasser festgestellt, allerdings nicht Wasser aus dem Rhein, sondern Leitungswasser. Die Polizei vermutete daher, dass er möglicherweise in einer Badewanne ertränkt worden sein könnte.
Ein weiteres Rätsel
Das pathologische Gutachten stellte fest dass ihm eine gefährliche Schnittverletzung im Genitalbereich etwa eine Stunde vor seinem Tod zugefügt wurde.
Aufgrund der erheblichen Blutung, die mehrere Stunden andauerte auch noch nach seinem Tod hätten Spuren vorhanden sein müssen. Es konnten aber keine
Blutspuren an seiner Kleidung festgestellt werden auch nach einer einwöchigen Liegezeit im Rhein hätten Blutspuren sichtbar gewesen sein müssen.
Jemand muss die Blutspuren abgewaschen haben und ihn dann in den Rhein geworfen haben.