Alarmi schrieb:Na wenn jemand in regelmaessigen Abstaenden Menschen umbringt, wie genau willst Du da auf Totschlag plaedieren? Das nimmt Dir doch kein Gericht der Welt ab! Nenn mir ein Szenario, in dem das funktionieren soll.
Schaun wir mal...
Der § 211(2) StGB sagt uns
Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Auffällig ist schon mal, dass die Anzahl offenbar keine Rolle spielt. Es steht zwar "einen Menschen tötet", aber das ist nur die Untergrenze. Man ist also kein Mörder, wenn man keinen Menschen tötet. Macht Sinn.
Der Rest der da so steht, sind die sogenannten "Mordmerkmale". Sind die erfüllt, ist es Mord. Im Umkehrschluss bedeutet das logischerweise, dass es kein Mord ist, wenn sie nicht erfüllt sind. Auch das macht Sinn.
Jetzt zu deinem Szenario.
Angenommen ich bringe 5 Menschen um. Oder machen wir 10 draus. Grund: Die gehen mir einfach auf den Sack. Das sind meine jeweiligen Nachbarn und die mähen ständig Rasen, wenn ich noch pennen will.
Dafür kauf ich mir ne Wumme und baller denen von vorne mit Ansage genau zwischen die Augen.
Schauen wir mal wie es dann aussieht mit den Mordmerkmalen.
Aus Mordlust? Da sagt mir die Literatur, das sei gegeben, wenn die Tötung der einzige Zweck der Tat ist. Insbesondere läge Mordlust vor, wenn einzig aus Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens getötet wird. Liegt hier nicht vor. Is mir ja völlig egal, ob die tot sind oder nicht. Ich wollte nur, dass das Rasenmähen am Samstagmorgen aufhört. Also keine Mordlust.
Nächstes Merkmal wäre zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Das können wir vernachlässigen. Ich empfinde rein gar keine sexuelle Lust, wenn ich meine nervigen Nachbarn meuchle.
Selbiges mit Habgier. Ich klau denen gar nix. Ich mach sogar noch den Rasenmäher aus, spare den Erben also sogar noch Benzin.
Niedrige Beweggründe? Da sagt mir die Literatur, das seien solche, die auf sittlich niedrigster Stufe stehen und nach anerkannten Maßstäben besonders verwerflich sind. Als Beispiele werden hier Rachsucht oder verschmähte Liebe genannt. Is bei mir nicht gegeben. Ich baller die nicht ab, weil ich die so sehr liebe und die mich nicht. Ich baller die auch nicht ab, weil ich mich an denen rächen will. Ich baller die nur ab, weil die mir auf die Nerven gehen mit ihrer Rasenmäherei. Und Samstagsmorgens lange schlafen ist wohl nur noch in ganz abgelegenen Gegenden nach allgemeinen Maßstäben besonders verwerflich. Als auch kein niedriger Beweggrund.
Weiter gehts mit heimtückisch. Das ist der Fall, wenn das Opfer nicht mit einem Angriff auf Leib und Leben rechnet und aufgrund seiner Arglosigkeit in seiner Abwehrfähigkeit mindestens erheblich eingeschränkt ist. Ich aber baller denen von Vorne mit Ansage eins zwischen die Augen, was ich denen auch letzten Samstag schon ganz klar angedroht habe. "Nochmal und es gibt ein drittes Nasenloch!" Selbst schuld, wenn die Penner nicht auf mich hören...rechnen mussten die damit auf jeden Fall
Nächstes wäre grausam. Dazu müsste ich in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügen, die nach Art und Dauer über das zur Tötung erforderliche Maß hinausgeht. Auch Käse. 3. Auge ist kurz und schmerzlos. Ich will die auch nicht lange quälen, ich will weiter pennen.
Gemeingefährliche Mittel wären solche, deren Auswirkungen ich nicht sicher beherrsche und deren konkreter Einsatz daher eine größere Zahl von Menschen gefährdet. Mumpitz. Ich war 3 Jahre in Folge Schützenkönig. Da ist überhaupt niemand sonst gefährdet worden.
Bleibt noch Verdeckungs- oder Ermöglichungsabsicht. Ich will aber keine Straftat verdecken. Ich will MICH zudecken. Und das ist keine Straftat. Wenn ich also dadurch, dass ich die Nachbarn kille, pennen kann, hab ich mit der Tötung keine Straftat ermöglicht.
Tja...und das war´s auch schon. 10 Nachbarn platt gemacht und immer noch kein Mörder. Wäre bei 11 oder 50 dasselbe....n findiges Gericht wird zwar auf die niedrigen Beweggründe argumentieren, aber das wär dann schon die -politische- Notbremse. Du siehst in jedem Fall, dass es eben nicht so klar ist. Ich such bei Gelegenheit mal n paar Realfälle raus.
Vorab schon mal als treffendes Beispiel, was immer wieder in den Medien ist, wo Frauen mit Mehrfachtötungen trotzdem nicht als Mörderinnen verurteilt werden - Kindstötungen. Die haben teilweise 4-5 Kinder auf dem Gewissen und werden trotzdem wegen Totschlags verurteilt. Einfach ma googlen
;)