@grizzlyhai Ich weiß es nicht genau. Das ist schwammig formuliert.
http://www.ghv-nordheide.de/7.htmlSachkunde nachweisen können.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Milo hab ich erst Anfang 2012 bekommen.
Andererseits heißt es wieder....
Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben.
Das trifft wiederum zu 🤷🏽♀️
Muss ich bei der zuständigen Behörde nachfragen. Er war ja nur kurz in Niedersachsen registriert.