Stell dir vor ein Mensch jüdischen Glaubens, der seine Familie im Holocaust verloren hat, begegnet einem Neonazi in Kiew.... :( Wie kannst du nur sowas formulieren und versuchen zu behaupten, er würde in dem Moment nicht bespuckt (im Sinne von nicht dafür Verurteilt) weil er Nazisymbole verherrlicht!?
Wer in der Ukraine mit antifaschistischen Symbolen hausieren geht, gilt in großen Teilen vor allem erstmal nur als Leugner des Holodomor:

die Opposition dagegen stellen viele rechte Gruppen, indem sie genau mit Nazisymbolik gegen den russischen Antifaschismus bzw. Stalinismus protestieren, der die Ukrainer ja fast ausgelöscht hat.
Deswegen werden die Nazis, zumindest in Kiev auch eher selten bespuckt. Die haben da einfach nicht den selben Stellenwert wie bei uns und stehen in einer anderen Tradition, eben der ukrainischen Wehrmachtsbattalione, die übrigens auch schon Hitler suspekt waren.
Leute wie Stefan Bandera sind dort ganz offiziell anerkannte Nationalhelden, die in Russland und Israel hingegen nur als Nazi-Verbrecher gelten. Wer hat jetzt Recht?
Der § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zielt auf die ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen. Zu den Kennzeichen, die von der Strafvorschrift erfasst werden, können neben Symbolen wie dem Hakenkreuz auch Parolen wie...
Das ist doch nur in Deutschland so, das gilt deswegen da noch lange da nicht, in den USA übrigens auch nicht. Das kannst du da an den Nagel hängen!