alhambra schrieb:Wenn man sich ne Hütte für 500k hinstellt und von 50 Jahren Lebensdauer ausgeht, muss man Strenggenommen 10k im Jahr auf die hohe Kante legen. Ein Haus ist halt verdammt teuer. Aber das ist elementare BWL.
das ist nur BWL, berücksichtigt jedoch nicht die Interessen und Lebensumstände de Betroffenen!
hidden schrieb:Wenn man sich da nicht drum kümmert, lebt man auf Substanz, also Verfall und dann verfällt der Wert und die Erben können das abreißen weil der Renovierungsstau zu hoch ist und freuen sich wenigstens über das Grundstück.
man sollte dabei jedoch bedenken, dass dies je nach individueller Situation durchaus auch vernünftig sein kann:
Wir haben immer mehr kinderlose Menschen. Wer keine Erben hat oder keine Erben, die ihm/ihr etwas bedeuten, warum sollte der Arbeit und Geld investieren, damit später mal der verschwippschwägerte Großneffe, der sich noch nie hat sehen lassen, als einzig ausfindigbarer Erbe einen besseren Wiederverkaufswert erzielen kann? Oder gar damit der Staat als Schlusserbe, wenn denn gar kein Erbe zu finden ist, eine wertvollere Immobilie bekommt?
Die meisten Hauskäufer haben schon zum Zeitpunkt des Kaufs keine Restlebenserwartung von mehr als 50 Jahren. Die junge Familie, die mit Anfang 30 ein Häuschen kauft, in dem sie den Rest ihres Lebens verbringen, ist doch nur eine Klischee, welches vielleicht mal in den 70er Jahren stimmte, aber die heutige Situation auf Immobilienmarkt (Preise und damit Erfordernis an Ersparnisse) und Berufsmarkt (Erfordernis an Flexibilität) bedeutet, dass die meisten Hauskäufer schon älter sind. Wer zB. mit Mitte 50 ein Haus kauft, warum soll der ich Gedanken darum machen, was aus der Investition geworden sein wird, wenn er 105 Jahre alt ist?
Es kann also gute Gruende geben, warum ein Hausbesitzer nur solche Massnahmen ergreift, die dazu dienen, eine Immobilie bewohnbar zu halten, den eigenen Beduerfnissen entsprechend zu erhalten und nur solche Investitionen taetigt, die sich in absehbarer Zeit rentieren, aber nicht das Haus modernisiert und auf aktuellen Stand bringt. Also das Haus quasi "abwohnt" bis er oder sie mit den Fuessen voran rausgetragen wird.
Urspruenglich waren im Heizungsgesetz Ausnahmen vorgesehen fuer Senioren, Eigentuemer aelter als 80 Jahre sollten ausgenommen werden. Leider wurde dies gestrichen. Diese Regel haette bleiben muessen, eher die Grenze runtergesetzt werden muessen, zB. auf 65.