Axolotl
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Inga Gehricke - Fünfjährige in Stendal vermisst
07.06.2015 um 23:23@Dill
Das ist nicht richtig. Wenn ein Täter seine Strafe verbüßt hat, dann folgen eben keine Maßnahmen mehr. Anders sieht es aus mit der oft vorher stattfindenden Lockerung des Strafvollzugs, wenn eine Wiedereingliederung angebahnt wird.Dill schrieb: Es folgen erhebliche Maßnahmen, die nach einer Entlassung folgen.