DieHappy schrieb:Dass allerdings Stolls (falsche) Aussage die Sichtweise der Polizei beeinflusst hat, davon gehe ich aus. Und natürlich noch gewichtiger das falsche Gutachten.
Das ist ja gerade der Skandal. Die haben keine Unfallforschung betrieben und gar nicht gemerkt, das Ihre präsentierten Erkenntnisse lediglich auf die Aussagen eines sterbenden Mannes beruhen, von dem sie wussten, das dieser entsprechende psychische Auffälligkeiten an den Tag gelegt hat.
DieHappy schrieb:Was soll daran zweifelhaft sein? Stoll konnte laut Forensik noch gehen, ist ziemlich wahrscheinlich noch ums Auto gegangen und konnte bei Auffinden sogar noch plaudern. Da kann eine wirre Person ja wohl einen Zündschlüssel abziehen und im Auto rumwerfen.
MettMax schrieb:Stoll soll es laut neuem Gutachten beim Aufprall gegen den Baum nach vorn aus dem Auto geschleudert haben.
Er geht oder schleppt sich zurück zum Wagen.
Das könnte gewesen sein. bitte um Quellenangaben wo dies so stand.
MettMax schrieb:Also war die Beifahrertür recht wahrscheinlich verriegelt.
Also bleibt nur, die Tür von innen zu entriegeln. Warum dann aber nicht vom Fahrersitz durchrutschen?
Da muss ich Dir komplett widersprechen. Ich habe von meinem Vater seinerzeit gelernt (oder auch in der Fahrschule ? ): NIEMALS DIE TÜR VON INNEN VERRIEGELN.
Das hatte den Grund, das Ersthelfer im Falle eines Unfalles die Tür nicht auf bekommen hätten.
Das wurde unsals Kinder so eingetrichtert.
(Allerdings hat Vater auch nicht explizit die Beifahrertür aufgeschlossen, wenn sie dann abgeschlossen war , aber das nur am Rande)
Das hat sich aber erledigt, weil die meisten Autos heute mit einer Zuschließsicherung (war damals gar nicht nötig) in Verbindung mit einer automatischen Entriegelung aller Türen bei Unfall ausgestattet sind
MettMax schrieb:Auf was ich hinaus will, ist doch die Annahme, das der schwer verletzte Stoll halb im Buschwerk noch um das Auto herum geht, statt auf dem Fahrerplatz die Lehne nach hinten zu klappen und dort zu verharren.
Ich habe sogar ein Szenario in Erinnerung, das Stoll gar nicht erst die Fahrgastzelle verlassen hat, sondern auf den Beifahrersitz "katapultiert" wurde.
Wie auch immer, die Lage der Schlüssel spielt keine Rolle, wenn man beweisen kann, das nur einer, Stoll selbst im Fahrzeug gesessen haben kann. Damit ist einiges in den Hintergrund gerückt. So die Sichtung des angeblich Fremden , Das Offen stehen der Heckklappe und auch die Lage der Schlüssel.
MettMax schrieb:Das halte ich für abwegig. Mir ist kein Beispiel bekannt, wo sich der Zündschlüssel während einer Kollision aus dem Zündschloss gelöst hätte.
Da gebe ich Dir recht. Das geht definitiv nicht. Das ist so konstruiert, das es immer fest im Schloss bleibt. Sonst bekäme man auch keine Zulassung.
Wenn der Schlüssel dort lag, hat ihn Stoll oder irgend jemand anderes da hingelegt, Dieser unbekannte Andere kann aber definitiv dann nicht beim Unfallhergang im Fahrzeug gewesen sein. Deshalb ist das interessant zu wissen letztendlich aber egal