Der Fall Birgit A. aus Lohmar
18.04.2025 um 17:49Frau A. war Beamtin, das heißt, sie stand in einem besonderen gegenseitigen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Bei einem schweren Vergehen innerhalb oder außerhalb ihres Dienstes hätte sie ihren Beamtenstatus und damit auch ihren Pensionsanspruch verloren.Lanigiro schrieb:Und ich denke, dass man ruhig einmal in diese Richtung denken kann. Es geht nicht um ihre Aufgabe, sondern um ihren Zugang.
Das macht aus einer Beamtin keinen besseren Menschen, aber der Einsatz für einen Fehltritt ist für diesen Personenkreis schon ungewöhnlich hoch.
Er steht selten in einem attraktiven Verhältnis zum Benefit eines Vergehens, die moralische Seite einmal völlig außer Acht gelassen.
Und ja, ich weiß, auch solche Dinge sind schon vorgekommen. Aber es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass Frau A. anfällig für derlei Ansinnen gewesen sein könnte.